Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-bedingungen

der Firma amily GmbH

Sandstr. 33 | 80335 München
Alstertor 9 | 20095 Hamburg
(Gültig ab April 2023)

Abschnitt A

Allgemeiner Teil

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der amily GmbH München, Sandstr. 33, 80335 München – nachfolgend „amily“ genannt – gelten ausschließlich im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmern im Sinne von § 12 BGB.

Die nachfolgenden AGB gelten für folgende Vertragstypen:

  • Softwaremiete  
  • Projektverträge  
  • Hosting

Die nachstehenden allgemeinen Regelungen gelten für alle genannten Vertragstypen. Sollten die Vertragsparteien Leistungen vereinbaren, die einem der vorgenannten Vertragstypen nicht zuzuordnen sind, sind diese als rechtlich selbständig einzustufen, auch wenn sie in den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien aufgeführt werden.

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten zwischen amily GmbH und dem Kunden. Sie bilden für alle – auch zukünftige – Geschäfte, und zwar in der jeweils gültigen Form, neben den vertraglichen Vereinbarungen die alleinige Geschäftsgrundlage. Mögliche allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht zum Gegenstand des Vertragsverhältnisses der Parteien, auch nicht durch Schweigen. Es bedarf folglich nicht des Widerspruchs von amily gegen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden.

Haftung

In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet amily Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich nach Maßgabe folgender Grenzen:

  • bei Vorsatz in voller Höhe, ebenso bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die amily eine Garantie übernommen hat;
  • bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;
  • in anderen Fällen: nur aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, jedoch stets nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist auf EUR 200.000,- pro Schadensfall begrenzt, insgesamt auf höchstens EUR 500.000,-.
  • darüber hinaus, soweit amily gegen die eingetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung. amily unterhält für seinen Betrieb eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der LVM Versicherung, Kolde-Ring 21, 48126 Münster sowie eine Vermögenshaftpflichtversicherung bei der Hiscox SA, Niederlassung für Deutschland, Arnulfstr. 31, 80636 München.

Die obigen Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei anfänglichem Unvermögen.

amily bleibt der Einwand des Mitverschuldens unbenommen, z. B. durch unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen oder Organisationsfehler. amily haftet insbesondere nicht für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden.

Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet amily nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere durch die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

Die Haftung für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft wegen Arglist und für Personenschäden bleibt unberührt.

amily haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde alle üblichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen getroffen hat und der Kunde sicherstellt, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber amily schriftlich anzuzeigen und von ihr aufnehmen zu lassen, so dass amily möglichst frühzeitig informiert ist und eventuell gemeinsam mit dem Kunden noch Schadenminderung betreiben kann.

Datenschutz

Sofern durch den Vertrag der Parteien Regelungen des Datenschutzes gemäß EU-DSGVO oder BDSG betroffen sind, gilt folgendes:

Beide Vertragspartner verpflichten sich, bei den am Projekt beteiligten Personen sicherzustellen, dass diese die Bestimmungen über den Datenschutz kennen und beachten. Soweit amily im Rahmen des Vertrages Zugriff auf datenschutzrechtlich relevante persönliche Daten erhält, wird amily mit dem Kunden einen Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Der Kunde bleibt Herr der Daten. amily wird an allen erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften der EU-DSGVO im Rahmen der Softwaremiete und des Projektvertrages mitwirken.

Im Übrigen ist der Kunde verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.

Geheimhaltung

Der Kunde wird solche Unterlagen, die amily wegen ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit im stärkeren als dem üblichen Maße sichern soll, rechtzeitig entsprechend kennzeichnen und mit Maßnahmen zum Geheimnisschutz versehen.

amily wünscht grundsätzlich nicht, Geschäftsgeheimnisse zu erfahren. Soweit amily aber doch Geschäftsgeheimnisse vom Kunden erfahren muss, um die vereinbarte Leistung erbringen zu können, wird der Kunden solche Informationen ausdrücklich als Geschäftsgeheimnis gegenüber amily deutlich erklären und mit Maßnahmen zum Geheimnisschutz versehen.

amily wiederum verpflichtet sich, solche Informationen entsprechend vertraulich zu behandeln.

Nutzungsrechte

An den im Rahmen der Softwarepflege von amily gelieferten Programmen und Dokumentationen erhält der Kunde ein Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Nutzung gemäß den der Überlassung der jeweiligen Vertragssoftware zugrunde liegenden Vertragsbedingungen.

Vertragsstrafe

Der Kunde sowie amily verpflichten sich, über die ausgehandelten Preise und Konditionen des Vertrages strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte, mit Ausnahme der für ihn tätigen Berater (Steuerberater, Rechtsanwälte), weiterzugeben.

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung wird eine Vertragsstrafe von 1.000,- € vereinbart, maximal jedoch 5% der Auftragssumme. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes wird durch die Vertragsstrafenvereinbarung nicht berührt.

Mitwirkungspflichten

Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbringen. Dies umfasst insbesondere die eventuell erforderliche Bereitstellung von Personal, Rechnern und Räumlichkeiten. Der Anbieter beachtet bei der Nutzung der Ressourcen die Wirtschaftlichkeit des Kunden.

Der Kunde ist verpflichtet, die Software unverzüglich nach Empfang auf deren ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Er wird unverzüglich etwaige Mängel der Ware möglichst schriftlich an amily mitteilen und gegebenenfalls die schriftliche Meldung auf Wunsch von amily nachholen.

Wenn seitens amily Arbeiten an der Software erforderlich werden, um Mängel zu beseitigen, wird der Kunde solchem Personal ungehindert Zutritt zu den Räumlichkeiten und der Ware selbst verschaffen, die notwendigen Unterlagen, z. B. auch Störungsprotokolle oder Logbuch, zur Verfügung stellen und geeignete Räume, Geräte, Rechenzeit und Personal zur Information rechtzeitig und im geeigneten Umfang zur Verfügung stellen.

Der Kunde verpflichtet sich zur regelmäßigen Durchführung und Erstellung von Datensicherungen. Die Datensicherung umfasst das Gesamtsoftwaresystem und die regelmäßige Sicherung von Stamm- und Bewegungsdaten und ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Datenverarbeitung durchzuführen.

Der Kunde wird auf seine Kosten einen Remote-Zugang über das Internet einrichten lassen und dem Anbieter die dem Kunden zugewiesenen Einwahldaten mitteilen. Hierfür wird ausschließlich eine VPN-Verbindung von Router zu Router genutzt. Der Anbieter ist nur dann verpflichtet, eine andere vom Kunden gewünschte Remoteverbindung zu nutzen, wenn der Kunde den dadurch anfallenden Mehraufwand vergütet. Der Anbieter wird in diesem Falle dem Kunden die voraussichtlichen Mehrkosten mitteilen.

Der Anbieter nutzt den Remote-Zugang zur Durchführung von Remote-Maßnahmen wie Updates, Installationen und andere notwendige Support- und Pflegemaßnahmen.

Vergütung

Der Kunde zahlt die in der Auftragsbestätigung/Lizenzschein von amily festgehaltene Vergütung.

Zusätzlich Leistungen von amily (z. B. Ergänzungs- und Änderungswünsche des Kunden) vergütet der Kunde amily nach Zeitaufwand – soweit keine andere Vereinbarung besteht – gemäß der jeweils gültigen Preisliste.

Grundsätzlich ist der Ort der Leistungserbringung der Sitz der amily GmbH. Eventuell erforderliche Reisen der Mitarbeiter von amily zum Kunden oder zu vom Kunden gewünschten anderen Stellen/Orten werden vom Kunden gesondert sowohl hinsichtlich Zeitaufwands als auch der Reisekosten und -spesen vergütet. Dabei werden Reisezeiten der amily vom Kunden vergütet. Die Notwendigkeit einzelner Reisen wird zwischen den Vertragspartnern abgestimmt.

Fälligkeit

Soweit nicht anders vereinbart wird die monatliche Gebühr im Rahmen der Softwaremiete jeweils für 3 Monate im Voraus berechnet und ist mit Zugang der Rechnung fällig.

Soweit nicht anders vereinbart, sind im Falle von Projektverträgen 50% der Vergütung mit Vertragsschluss und 50% mit Abnahme/Installation zur Zahlung fällig.

amily behält sich vor, die monatliche Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten bei Veränderung der Umstände anzupassen.

Die Höhe der monatlichen Softwaremiete ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung/dem Lizenzschein.

Bei einer Erhöhung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des Monats vor Inkrafttreten der Gebührenerhöhung zu kündigen.

Die von amily jeweils auszuweisenden Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Bankspesen aus Zahlungen sind vom Kunden zu tragen.

Vervielfältigungsbefugnis / Änderungsbefugnis / Quellcode

Das Kopieren von überlassenen Programmen in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form ist nur in dem Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung der Programme zulässig. Hierzu gehört insbesondere das Laden vom Originaldatenträger, das Installieren auf Festplatten, das Laden auf Haupt-, Arbeitsspeicher und auf Zwischenspeicher wie etwa Caches, soweit dies mit der Nutzung technisch bedingt verbunden ist.

Für Datensicherungszwecke darf eine Kopie auf einem Datenträger erstellt werden.

Der Kunde ist zu keinerlei Änderungen an den Programmcodes befugt. Die Regelungen der §§ 69c, 69 d UrhG bleiben unberührt.

Ein Dekompilieren der Programme und Programmanpassungen durch den Kunden ist nur zulässig, wenn der Anbieter trotz Aufforderung unter angemessener Fristsetzung die für die Herstellung der Interoperabilität erforderlichen Informationen nicht ohne weiteres mitgeteilt hat.

Der Quellcode ist Eigentum des Anbieters und unterliegt den Urheberrechten. Eine Übergabe des Quellcodes findet nicht statt.

Installationsvoraussetzungen

Soweit dies nicht Gegenstand des Vertrages der Parteien ist, wird der Kunde auf seine Kosten die für eine Installation oder den Betrieb der zu erstellenden Software notwendigen Einrichtungen rechtzeitig bereitstellen, insbesondere das erforderliche Betriebssystem, die erforderlichen Datenbank-, Telekommunikations- und Serviceprogramme (Tools) in der jeweils aktuellen bzw. erforderlichen Version, sowie die erforderliche sonstige Software. Der Kunde sorgt für die notwendigen Nutzungsrechte.

Auch die Pflege, insbesondere die Aktualisierung der Software, die der Kunde bereitstellt, ist Sache des Kunden.

Freistellung

amily stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen ihn wegen einer Verletzung von Schutzrechten an den überlassenen Programmen in ihrer vertragsmäßigen Fassung erheben. amily wird auch die erforderlichen Kosten des Kunden für die Abwehr der angeblichen Ansprüche erstatten.

amily ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Softwareänderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter bei dem Kunden durchzuführen. Die Änderungen dürfen den vertragsgemäßen Leistungsumfang der Programme und Programmanpassungen nicht beeinträchtigen.

Reisekosten und Spesen

Soweit zur Leistungserbringung Vor-Ort-Termine beim Kunden notwendig sind, erfolgen diese nur nach Genehmigung des Kunden. Reisekosten und Spesen für erforderliche und vorab abgestimmte Vor-Ort-Termine werden – soweit nicht anders vereinbart – in angemessenem Umfang vom Kunden getragen und werden zum Monatsende gesondert in Rechnung gestellt. Als angemessen gelten Übernachtungskosten für ein 3/4 Sterne Hotel, Miet- oder Firmenfahrzeuge, Zugfahrten und Flüge 2. Klasse sowie Übernahme der Übernachtungskosten bei einem Aufenthalt von mehr als 4 Stunden oder Terminen vor 11 Uhr vormittags.

Sonstiges

Diese vorgenannten und nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geben die Vereinbarungen der Parteien abschließend wieder. Abweichende oder ergänzende Bedingungen sowie Änderungen dieser Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen amily ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben. Aufrechnen kann der Kunde nur mit solchen Ansprüchen gegen amily, die unstrittig oder rechtskräftig festgestellt sind.

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Bis zu einer solchen Regelung soll anstelle der unwirksamen Bedingung eine solche gelten, die vom wirtschaftlichen Sinn und Zweck her der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages. Die Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten bedarf der Zustimmung der amily.

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag der Parteien, auch für Leistungen der Lieferanten von amily, ist der Sitz von amily. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von amily in München.

Abschnitt B

Softwaremietverträge
Vertragsgegenstand

amily vermietet an den Kunden Standardsoftware eigener Herstellung ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.

Die Verträge zwischen den Vertragsparteien sind Mietverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus der vertraulichen Vereinbarung und den folgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten nicht berührt werden. Insbesondere bleibt die Zahlungsverpflichtung des Kunden in voller Höhe bestehen.

Die Eigenschaften und die Einsatzbedingungen für die Ware ergeben sich aus dem dem Kunden vorvertraglich überlassenen Angebot beziehungsweise dessen technischen Freigaben und Spezifikationen. Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Eigenschaften und Einsatzbedingungen ergeben sich aus der Dokumentation. Zugesichert im Sinne von § 536 II BGB sind Eigenschaften im Sinne dieser Bestimmungen nur dann, sofern eine solche Zusicherung schriftlich durch amily erfolgt.

Das Anfertigen von Kopien der Dokumentation und der Software und auch der technischen Beschreibungen ist nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der Software zulässig. Die Installation der Software wird – soweit nicht anderweitig vereinbart – durch den Kunden vorgenommen, der sich hierzu auch Dritter bedienen kann. Die amily ist bereit, den Kunden in die Funktion und Bedienung der Ware gegen Vergütung nach der jeweils gültigen Preisliste der amily einzuweisen. Diese Einweisung ist gesondert zu vereinbaren.

Release

Der Kunde verpflichtet sich, von amily im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung gelieferte neue Versionen der Software unverzüglich, spätestens 4 Wochen nach Erhalt der neuen Version, einzuspielen.

Der Kunde ist insoweit verpflichtet, die neueste Version, soweit überhaupt für ihn zumutbar, bei sich einzusetzen und zu benutzen, soweit diese nicht mit Fehlern behaftet ist, die nicht ganz unerheblich sind, und soweit amily diese nicht kurzfristig beseitigt. Ansonsten ist der Kunde berechtigt, die Vertragssoftware auf einen früheren Stand zurückzusetzen und in diesem zu nutzen, bis amily nachweislich einen im Wesentlichen fehlerfreien, neuen Versionsstand überlässt.

Lizenzen

Als Lizenz gilt eine auf einem Arbeitsplatz installierte Version eines Softwaremoduls. Die Lizenzen werden speziell für den Kunden erteilt und sind nicht übertragbar. Standardmäßig werden nur einfache, zeitlich nach den Bedingungen des Mietvertrages begrenzte Nutzungsrechte gemietet. Erweiterungen der Lizenzen wie Anzahl der Benutzer, Mandanten oder Serverlizenzen, bedürfen der gesonderten Vereinbarung.

Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde auf den jeweiligen Nutzer bezogene Benutzerlizenzen zur einfachen Nutzung. Anzahl und Umfang der Lizenzen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Lizenzschein. Die zeitgleiche Nutzung einer Benutzerlizenz durch mehrere Nutzer ist unzulässig.

Lizenzschein

Mit Abschluss des Vertrages erhält der Kunde einen Lizenzschein, in dem die Anzahl der Lizenzen und die Lizenzgebühr aufgeführt ist. Im Falle der Erweiterung des Lizenzvertrages durch Hinzubuchung weiterer Module wird dem Kunden ein aktualisierter Lizenzschein übersandt, der sodann Grundlage für die monatliche Lizenzgebühr ist. Der Lizenzschein gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht unverzüglich dem Lizenzschein widerspricht (§ 362 HGB).

Gewährleistung

amily haftet für solche Mängel, die die Tauglichkeit der Ware zum gewöhnlichen oder zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch mehr als unerheblich mindern oder aufheben oder den Wert der Ware mehr als unerheblich beeinträchtigen.

amily haftet nicht für vom Kunden oder Dritten vorgenommene Installations- oder Bedienungsfehler oder für mangelnde Datensicherung seitens des Kunden. Zeigt sich dem Kunden ein Mangel, so wird dieser ihn unverzüglich möglichst schriftlich, eventuell nachträglich schriftlich, amily mitteilen und dabei möglichst auch angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt, und unter welchen Umständen er auftritt.

Kann der Kunde bei Fehleranalysearbeiten von amily den Mangel der amily nicht vorführen, ist der Fehler also im Moment nicht reproduzierbar, wird der Kunde amily Gelegenheit geben, die Software selbst zu beobachten. Soweit möglich wird amily die Software beim Kunden beobachten, der Kunde wird jedoch gegebenenfalls dulden, dass eine Software zwecks Protokollierung benutzt wird, auch wenn dadurch eventuell das Laufzeitverhalten des Gesamtsystems etwas oder auch stärker leiden sollte.

Aufgrund einer Mängelmitteilung des Kunden wird amily sich nach besten Kräften um die Analyse und dann die Beseitigung eines Mangels bemühen. amily ist berechtigt, im Falle der Meldung eines Mangels diesen zu beseitigen, und zwar dadurch, dass amily eine Ausweichlösung zur Verfügung stellt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, d.h. insbesondere die Arbeitsabläufe des Kunden nicht behindert oder erschwert.

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden entfallen, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte an der Software oder den Datenbanken ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der amily Änderungen vorgenommen hat. Dies gilt insoweit nicht, als der Kunde darlegen und beweisen kann, dass die Änderungen in keinem Zusammenhang mit den aufgetretenen Fehlern bzw. Mängeln stehen und die Analyse und Behebung von Mängeln nicht wesentlich erschweren.

Die Gewährleistungspflicht seitens amily entfällt auch, wenn der Kunde die Ware mit anderer als der freigegebenen Umgebung und anderem als dem freigegebenen Zubehör einsetzt. Die Entlastungsmöglichkeiten nach obiger Klausel gelten sinngemäß auch hier.

Die Pflicht von amily zur Erbringung der Mängelbeseitigung bezieht sich auf den jeweils neuesten Versionsstand.

Hat der Kunde noch eine ältere Version der Vertragssoftware bei sich installiert, kann amily die Leistung nach diesen Bedingungen verweigern oder aber nach ihrer Wahl oder der Wahl des Kunden die Pflegeleistung gegen Vergütung des damit verbundenen Mehraufwandes durchführen, es sei denn, die Übernahme der neuen Version ist dem Kunden nicht zumutbar.

Dauer des Vertrages / Kündigung

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart, wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist für beide Parteien beträgt 6 Monate zum Jahresende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Ein wichtiger Grund besteht insbesondere dann, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten der monatlichen Lizenzgebühr oder insgesamt in Höhe von drei monatlichen Raten mit der Zahlung der Lizenzgebühren in Verzug ist.

Rückgabe

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde amily das Programm einschließlich Handbüchern und Dokumentation zurückzugeben. Gegebenenfalls erstellte Kopien des überlassenen Programms sind vollständig und endgültig zu löschen.

amily kann statt der Rückgabe auch die Löschung des überlassenen Programms sowie die Vernichtung der überlassenen Handbücher und Dokumentation verlangen. Auf Verlangen von amily ist der Kunde verpflichtet, die Löschung der Programme im Wege einer eidesstattlichen Versicherung zu bestätigen.

Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig und führt zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe der monatlichen Lizenzgebühr. Der Kunde ist berechtigt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

Abschnitt C

Vereinbarungen für Projektverträge
Vertragsgegenstand

Auf Anforderung des Kunden passt amily die Software amily an die Bedürfnisse des Kunden an (Customizing). Es gelten ausschließlich die schriftlich von amily angebotenen Leistungen als Leistungsinhalt.

Termine werden die Vertragspartner einvernehmlich schriftlich festlegen, nur dann sind sie verbindlich. Die Verbindlichkeit etwaiger Fertigstellungstermine entfällt, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt.

Nutzungs- und Verwertungsrechte

Der Kunde erhält grundsätzlich (wenn nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wird) ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den von amily gelieferten Anpassungsleistungen, soweit diese als eigenständiges Werk im Sinne des Urheberrechtes anzusehen sind. Im Übrigen werden nur einfache, zeitlich auf die Vertragsdauer begrenzte Nutzungsrechte erworben.

Erweiterungen der Lizenzen wie Anzahl der Installationen, Mandanten oder Serverlizenzen, bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde die vereinbarte Anzahl von Benutzern und Serverlizenzen zur einfachen Nutzung. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Lizenzen an Dritte ist nur mit Genehmigung von amily möglich.

Change Request

Der Kunde ist berechtigt, amily während der Durchführung dieses Vertrages ein Änderungsersuchen bezüglich der von amily geschuldeten Leistungen zu unterbreiten (nachfolgend „Change Request“). Dieses Änderungsersuchen ist so zu detaillieren, dass es dem anderen Vertragspartner die notwendige Bewertung und Beurteilung zeitnah ermöglicht. Die Vergütung für „Change-Requests“ erfolgt gemäß Preisliste der amily.

Soweit die Vereinbarung eines „Change Requests“ Auswirkungen auf die vereinbarte Ablaufplanung hat, ist dies im Rahmen der Vereinbarung des „Change Requests“ gesondert zu fixieren.

Gegebenenfalls vereinbarte Termine verlängern sich in diesem Fall um den im „Change Request“ vereinbarten Zeitraum.

Im Falle der Verzögerung durch fehlende Mitwirkung seitens des Kunden oder eines Dritten oder sonstiger, nicht von amily verschuldeten Umstände, wird amily unmittelbar nach Kenntnisnahme der Umstände den Kunden über die Verzögerung informieren und den Zeitraum der vermuteten Verzögerung mitteilen. Der Liefertermin verlängert sich in diesem Fall ebenfalls um den Zeitraum der Verzögerung.

Abnahme

amily wird den Kunden von der erfolgreichen Installation der Programmanpassungen schriftlich benachrichtigen. Mit Zugang der Nachricht beginnt eine 4-wöchige Testphase, in welcher der Kunde die Installation und vertragsgemäße Funktion der Programmanpassungen testet. amily wird den Kunden im Rahmen der Installation in die Nutzung der Programmanpassungen einweisen und bei den Tests unterstützen.

Für die Beurteilung der im Funktionstest auftretenden Softwarefehler werden folgende Fehlerklassen definiert:

Fehlerklasse 1: Betriebsverhindernde Fehler (wie Systemabbrüche mit Rechnerstopp, Zerstörung von Dateninhalten, nicht konsistente Datenbank), die zum Ausfall des Rechnersystems führen und den Einsatz der Software unmöglich machen.

Fehlerklasse 2: Betriebsverhindernde Fehler, die den Einsatz der Software stören aber nicht verhindern (z. B Kurzzeitausfälle ohne Datenverlust, fehlerhafte Ergebnisse, fehlende Funktionen, die für den Normalbetrieb nicht zwingend erforderlich sind oder durch andere Funktionen ersetzt werden können).

Fehlerklasse 3: Schönheitsfehler (z. B. fehlerhafte Texte in Berichten und Bildschirmmasken, unerhebliche Ergebnisabweichungen durch Rundungen etc.).

Störungen der Fehlerklasse 2 und 3, die während des Funktionstests kurzfristig auftreten und beseitigt werden, beeinflussen die Dauer des Funktionstests nicht.

Enthält die Software zum Zeitpunkt der Abnahme noch Fehler der Fehlerklasse 3, so werden diese im Abnahmeprotokoll dokumentiert.

Die Fehler werden vom amily innerhalb einer angemessenen Frist, die 6 Wochen nicht überschreiten darf, beseitigt. Eine Verweigerung der Abnahme durch den Kunden aufgrund von Fehlern der Fehlerklasse 3 ist ausgeschlossen. Verweigert der Kunde ohne Begründung die Abnahme, so gilt sie 20 Tage nach Ende des Funktionstests als erteilt.

Während der Testphase erkannte Mängel, Fehlfunktionen oder sonstige Abweichungen von dem vertraglichen Leistungsumfang („Fehler“), teilt der Kunde amily unverzüglich in schriftlichen Fehlerprotokollen mit.

amily ist verpflichtet, mitgeteilte Fehler der Fehlerklasse 2 innerhalb der Testphase zu beseitigen. Wird der Fehler der Fehlerklasse 2 erst in den letzten 2 Wochen der Testphase gemeldet, kann amily den Fehler innerhalb von 2 Wochen ab dem Tag der Meldung des Fehlers beseitigen.

Schlägt die Fehlerbeseitigung innerhalb dieses Zeitraums fehl und werden zumutbare Fehlerumgehungsmöglichkeiten nicht aufgezeigt oder wird die Fehlerbeseitigung gänzlich abgelehnt, kann der Kunde nach seiner Wahl die Mängel auf Kosten des Anbieters selbst beseitigen, zurücktreten, das Entgelt mindern oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. Bei unwesentlichen Fehlern entfällt das Recht auf Rücktritt und Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

Ergibt der Funktionstest eine vertragsgemäße und fehlerfreie Installation und Funktion der Programmanpassungen, so erklärt der Kunde unmittelbar nach Ablauf der Testphase schriftlich die Abnahme. Nach Abnahme stehen dem Kunden die Gewährleistungsrechte zu. Teil- oder Zwischenabnahmen finden nicht statt.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, wenn die Vertragspartner nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

amily wird aufgrund gemeldeter Mängel, die unverzüglich und möglichst unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens und der Software- und Hardwareumgebung sowie der Auswirkungen schriftlich mitgeteilt werden müssen, mit der Mängelbeseitigung beginnen und diese innerhalb angemessener Frist durchführen.

Ein Mangel gilt auch als behoben, soweit der Mangel durch eine zumutbare Fehlerumgehungsmöglichkeit ausgeräumt wird.

amily wird ein Fehler-Melde-Formular und –Verfahren rechtzeitig dem Kunden überlassen, zu dessen Nutzung sich der Kunde verpflichtet.

Der Kunde wird amily bei der Fehlerfeststellung und Fehlerbeseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

Gelingt amily die Mängelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist von maximal 100 Kalendertagen und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist, die der Kunde amily gesetzt hat, fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

Datenübernahme

Im Falle der vereinbarten Datenübernahme übernimmt amily keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der Daten. Die Datenübernahme erfolgt nur soweit die Datenfelder der importierten Daten auch in der Software amily vorhanden sind. Ein allgemeiner Anspruch auf Übernahme von Daten aus Altsystemen besteht nicht.

Wegfall der Gewährleistung

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden können von diesem nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er selbst, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der amily, Änderungen an der Software durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten, insbesondere die Analyse- und Beseitigungsarbeiten seitens amily nicht oder nur unwesentlich erschweren und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderung zurückzuführen sind.

Kosten unberechtigter Mängelrügen

Sind gemeldete Mängel nicht amily zuzurechnen, wird der Kunde amily den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten gemäß Preisliste vergüten.

Abschnitt D

Hosting
Hosting durch amily

Soweit die Software, Teile der Software und/oder Daten des Kunden auf Rechnern von amily oder von amily beauftragten Rechenzentren gespeichert werden, garantiert amily eine 99%ige Verfügbarkeit von Daten und Software. amily verpflichtet sich weiterhin, die Software und/oder die Daten für den Kunden über das Internet zugänglich zu machen.

amily überwacht laufend die Verbindung des Servers zum Übergabepunkt an das öffentliche Netz (WAN). Für Unterbrechungen der Datenverbindung, die nicht im Einflussbereich von amily liegen, wird nicht gehaftet.

Daten-Hosting

Soweit amily Daten-Hosting vornimmt, verpflichtet sich amily über alle im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangten, vertrauliche Vorgänge strengstens Stillschweigen zu bewahren.

Der Kunde hat das Recht, von amily jederzeit den Nachweis einer vertragsgemäßen und ausreichenden Datensicherung zu verlangen. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von amily besteht. Die Herausgabe erfolgt durch Übergabe eines Datenträgers oder elektronischen Versand über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

amily ist verpflichtet, Vorkehrungen gegen den unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten vorzunehmen. Zu diesem Zweck nimmt amily regelmäßig Backups vor, überprüft die Daten des Kunden und installiert Firewalls, Virenscanner etc. Zugangsdaten, die dem geschützten Zugriff auf die Daten dienen, dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Für Schäden, die auf Grund der schuldhaften Weitergabe der Zugangsdaten durch den Kunden entstehen, haftet der Kunde.